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Januar bis Juni 2010
Bei verspäteter Steuerzahlung bis zu 3 Tagen werden Zuschläge nicht erhoben (§ 240 Abs. 3 AO). Diese Schonfrist entfällt bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. Achtung: Scheck muss spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen!
Die aktuellen Steuertermine können Sie ebenso auf der Service-Seite des NWB-Verlag herunterladen.
Download: Aktuelle Steuertermine für Januar bis Juni 2010 als PDF-Datei