Stiftungen Drucken E-Mail

Eine lebendige Gesellschaft ist auf das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Mit Hilfe von Stiftungen werden soziale Fundamente gelegt und neue Perspektiven eröffnet. Dabei sind es nicht immer nur die großen Beträge Einzelner.

Immer mehr Bürger, ob Vermögende, Unternehmer, Bezieher von hohen Einkommen mit oder ohne Erben, errichten Stiftungen für die unterschiedlichsten Zwecke und haben so die Möglichkeit, eigene Ziele und Visionen langfristig zu verwirklichen. Das Vermögen wird auf Dauer erhalten und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Die meisten Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.

Steuerberater, Juristen und Unternehmensberater gehören zu unserem Team und beraten Sie kompetent über die attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Stiftungsformen und ihre steuerlichen Anreize.

Bei gemeinnützigen Stiftungen erlaubt das Gemeinnützigkeitsrecht, dass Stiftungen bis zu einem Drittel ihrer Vermögenserträge für den „angemessenen" Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen (Kinder und Enkelkinder) sowie die Pflege ihres Andenkens verwenden dürfen.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch und entscheiden Sie, ob eine Stiftung zur Umsetzung Ihrer Vorstellungen die richtige Rechtsform ist.