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Mit
  • Testament
  • Altersvorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

legen Sie fest, dass Ihr Wunsch und Wille zu jeder Zeit respektiert wird.

Testament

Gemeinsam mit Ihnen entwerfen wir Ihr Testament. Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Erbfolge werden realisiert.

Durch Anordnen einer Testamentsvollstreckung sichern Sie die Durchsetzung Ihres letzten Willens. Ihr Testament erhält die juristisch korrekte Form und wird steuerlich optimiert.

Altersvorsorgevollmacht

Die Altersvorsorgevollmacht greift schon zu Lebzeiten des Vollmachtgebers.

Im Falle von schwerer Krankheit oder geistiger Gebrechlichkeit bestimmt die Altersvorsorgevollmacht jene Person, die sich um die persönlichen sowie geschäftlichen Dinge während Ihrer Verhinderung kümmern soll und Ihr Vertrauen genießt, um Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.

Ein gerichtliches Eingreifen und die Betreuung durch einen möglicherweise vom Gericht ausgewählten Dritten wird vermieden.

Ein Betreuer wird benötigt:

  • zur Verwaltung des Vermögens (z. B. der Konten bei Banken und Sparkassen)
  • zur Verfügung über Vermögensgegenstände
  • zum Abschluss oder Auflösung von Verträgen (z. B. Abschluss eines Heimvertrages oder die Auflösung des Mietvertrages)
  • zum Beantragen von Versorgungsbezügen wie beispielsweise Rente

Patientenverfügung

Nicht nur als Folge des gestiegenen Lebensalters und modernster Apparatemedizin, sondern auch durch die veränderten Lebensgewohnheiten in Alltag und Freizeit, wie z. B. steigende Risikobereitschaft bei Freizeitaktivitäten, machen die Patientenverfügung notwendig.

Bei lebensbedrohenden Krankheiten oder Unfällen müssen lebenserhaltende Maßnahmen und Therapien eingesetzt werden, weil das ärztliche Ethos es so bestimmt.

Wenn dieses nicht Ihrem Wunsch entspricht, geben Sie mit der Patientenverfügung dem behandelnden Arzt die Möglichkeit Ihren Willen zu erfahren und beispielsweise medizinische Maßnahmen zur künstlichen Lebensverlängerung zu unterlassen.

Wir erstellen in Zusammenarbeit mit unserer Rechtsabteilung alle Verträge, um Sie bei der Durchsetzung Ihre Interessen und bei der Verwaltung Ihres Vermögens zu vertreten.

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