Stiftungen Drucken E-Mail

Eine lebendige Gesellschaft ist auf das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Mit Hilfe von Stiftungen werden soziale Fundamente gelegt und neue Perspektiven eröffnet.

Immer mehr Bürger, ob Vermögende, Unternehmer, Bezieher von hohen Einkommen mit oder ohne Erben, errichten Stiftungen für die unterschiedlichsten Zwecke und haben so die Möglichkeit, eigene Ziele und Visionen langfristig zu verwirklichen. Das Vermögen wird auf Dauer erhalten und es werden nur die Erträge für den (oft gemeinnützigen) Stiftungszweck verwendet.

Steuerberater, Juristen und Unternehmensberater gehören zu unserem Team und beraten Sie kompetent über die attraktivsten Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Stiftungsformen und ihre steuerlichen Anreize.

Bei gemeinnützigen Stiftungen erlaubt das Gemeinnützigkeitsrecht, dass Stiftungen bis zu einem Drittel ihrer Vermögenserträge für den „angemessenen" Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen (Kinder und Enkelkinder) sowie die Pflege ihres Andenkens verwenden dürfen.

Sie denken darüber nach, eine Stiftung zur Umsetzung Ihrer individuellen Vorstellungen zu errichten? Rufen Sie uns an (0202 25560-0), wir beraten Sie gerne!